AGB
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der softwelop Auer und Schnabl GbR, Schwalbenpfad 3, 79346 Endingen am Kaiserstuhl (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Auftragnehmer nimmt vornehmlich Aufträge zur Erstellung von Software, Webseiten und Grafiken entgegen.
(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag elektronisch zu schließen. Der Auftragnehmer kann hierzu ein Angebot online stellen. Der Vertrag kommt dann wie folgt zustande: Der Auftraggeber klickt auf den Button „ Angebot annehmen“ und leistet dann eine digitale Unterschrift. Mit erneutem Klick auf „Angebot annehmen“ wird der Vertrag sodann verbindlich abgeschlossen.
(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungen / Pflichten
(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf das vom Auftraggeber noch zu erstellende Projekt.
(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei. Der Auftraggeber ist berechtigt Open Source Code für die Leistungserbringung zu verwenden.
(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Projektes binnen 14 Tagen ab Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber, sofern das Projekt keine wesentlichen Mängel aufweist.
(2) Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, wird diese nach Ablauf der Frist nach Abs. 1 fingiert.
§ 6 Updates
(1) Der Auftraggeber verzichtet auf unentgeltliche Updates. Die Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
(2) Sofern ein Update vom Auftraggeber gewünscht wird, ist dieses gesondert zu vergüten.
§ 7 Gewährleistung und Änderungsrichtlinie
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat.
(2) Der Auftragnehmer erbringt maximal zwei (2) Änderungsrunden, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(3) Änderungswünsche nach den inkludierten zwei (2) Änderungsrunden werden auf Stundenhonorarbasis abgerechnet. Besprechungen, HTML- und CSS-Änderungen werden mit 70 € pro Stunde berechnet. Programmierarbeiten werden mit 95 € pro Stunde berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die zu erwartenden Kosten für nachträgliche Änderungen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Später geltend gemachte Mängel muss der Auftragnehmer nicht beseitigen, es sei denn, diese waren vorab nicht erkennbar. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einer Nichterreichbarkeit der Webseite oder zu einer Abstrafung/Abwertung in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken kommt oder zu einem Ausfall der Funktionalität einer Software kommt.
(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 9 Besondere Bedingungen für die Webseiten/Webapp-Erstellung
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der Webseite mit den gängigen Browsern (Internet Explorer, Firefox, Google Chrome, Safari, Opera). Bezüglich der Darstellung in verschiedenen Browsern kann es zu Abweichungen kommen. Diese stellen keinen Sachmangel dar.
(2) Die Erstellung einer angepassten Version der Webseite für mobile Endgeräte ist gesondert zu vereinbaren.
(3) Soweit der Auftragnehmer Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, erfolgt dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt überprüfen/erstellen zu lassen.
(4) Die Kosten für Domain und Hosting sind gesondert vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Erstellung einer Webseite, es sei denn dies wurde vereinbart.
(5) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(6) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, im Footer der erstellten Webseite/Web-App sein eigenes Logo sowie einen Link zu seiner eigenen Webseite zu platzieren. Die genaue Ausgestaltung und Positionierung sind im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer festzulegen.
§ 10 Besondere Bedingungen für Grafik/Designs
Bei der Beauftragung von Grafik/Design-Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt das Material in einem gängigen Bild- oder Dokumentenformat zur Verfügung.
(2) Soweit Ausdrucke oder Datenträger (z.B. CD-ROM, Speicherkarte, USB-Stick) per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko.
(3) Im Falle eines Print-Auftrages legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vervielfältigung ein Belegmuster vor. Der Auftraggeber hat dieses unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und die Freigabe zu erteilen. Nach erteilter Freigabe ist eine Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
§ 11 Urheberrechte / Rechte Dritter
(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext und an Texten/Grafiken, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter-Software oder Open Source Software sind vom Auftraggeber zu beachten.
(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
§ 12 Referenznennung / Kennzeichnung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt im Impressum oder an geeigneter Stelle der zu erstellenden Software bzw. Webseite des Auftraggebers einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.
§ 13 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
· Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
· Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
· Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
· Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
· Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
· Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
· Artikel 21 – Widerspruchsrecht
· Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
· Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in Endingen am Kaiserstuhl (Baden Württemberg), sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
(3) Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB vor, bedürfen zur Wirksamkeit jedoch der Schriftform.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand:
15. Mai 2024